Das deutsche Ausländerrecht bietet für die ausländischen Bürger eine Mehrzahl an Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Eine davon ist die selbständige Tätigkeit in Deutschland.

Drei wichtige Voraussetzungen müssen nach dem Gesetz erfüllt werden:

1. das Bestehen eines übergeordneten wirtschaftlichen Interesses oder eines besonderen regionalen Bedürfnisses an der gewählten selbständigen Tätigkeit.

2. die Erwartung positiver Auswirkungen der Tätigkeit auf die Wirtschaft.

3. die Finanzierung muss entweder durch Eigenkapital oder durch Kredite gesichert sein.

Diese Voraussetzungen werden von deutschen Behörden als erfüllt angesehen, wenn der ausländische Geschäftsmann in seine deutsche Firma 250.000 € investiert und 5 Arbeitsplätze schafft.

Wichtig!
Auch wenn diese Grenze nicht erreicht wird, gibt es dennoch Möglichkeiten, auch mit kleineren Geschäftsideen einen Aufenthaltstitel als Selbständiger zu erhalten.

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