Wenn der ausländische Geschäftsmann keine Investitionen i. H. v. 250.000 EUR in seine zukünftige deutsche Firma plant und keine 5 Arbeitsplätze schaffen kann oder will, kann er dennoch eine Aufenthaltserlaubnis für Selbständige erhalten.
Es erfolgt eine Prüfung sowohl im Hinblick auf die Geschäftsidee als auch auf die Person des Antragsstellers.
Diese Prüfung führt auf Anweisung der zuständigen Ausländerbehörde eine der fachkundigen Körperschaften vor Ort in Deutschland durch z.B. IHK.
Absolut wichtig in solchen Fällen ist eine gründliche und professionelle Vorbereitung der erforderlichen Dokumente für die Antragsstellung. Vorgeschaltet ist der nicht unwichtige Prozess der Firmengründung in Deutschland. Wenden Sie sich unbedingt an einen Spezialisten, z.B. an uns. ![]()
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