Am 03.12.2008 beschloss der Bundestag u.a. die Erhöhung des Kindergeldes ab dem 01.01.2009.

Für das erste und zweite Kind wird es von 154 Euro auf 164 Euro angehoben, für das dritte Kind gibt es statt 154 Euro dann 170 Euro. Für das vierte und weitere Kinder werden 195 Euro statt bisher 179 Euro gezahlt.

Zum 01.01.2009 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes vom 22.12.2008 in Kraft getreten.

Mit dieser Reform wird das Wohngeld deutlich erhöht und es erreicht mehr Menschen, insbesondere Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen.

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Der NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) hatte es sehr eilig und zwar genau 59 km/h schneller als erlaubt.

wittke

Die Folgen:
Herr Wittke muss für 2 Monate den Führerschein abgeben.

Aufgegeben hat er aber auch seinen Ministerposten und zwar mit der Erklärung vom 11.02.2009:

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Das GmbH-Recht wurde 2008 reformiert.

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung vom Missbräuchen, MoMiG, trat zum 01.11.2008 in Kraft.

Durch die Reform soll u.a. die Unternehmensgründung in Deutschland einfacher und schneller werden.

Bis jetzt brauchte man viel Zeit und Geld, um eine GmbH zu gründen.

Ab November 2008 gibt es neben der üblichen GmbH (Stammkapital 25.000,- €) – die bestehen bleibt - eine weitere besondere Form von GmbH: „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ bzw. „UG (haftungsbeschränkt)“.

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Am 1. August 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern mit der Zustellung der neuen persönlichen Steuer-Identifikationsnummer, kurz TIN (Taxification Identification Number), begonnen.

Bis zum 31.12.2008 erhält jeder Steuerpflichtige eine 11-stellige Nummer (Steuer-ID).

Die neue Steuer-ID ersetzt die bisherige Steuernummer, die für die Einkommensteuer verwendet wird.

Die neue Steuer-ID wird allen natürlichen Personen von Geburt an einmalig erteilt und gilt unverändert ein Leben lang bis maximal 20 Jahre nach dem Tod.

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Rechtsdienstleistungsgesetz, Juli 2008

Am 01.07.2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten.

Auch Nichtanwälte dürfen nun juristische Leistungen erbringen, allerdings nur dann, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.

Beispiele hierfür könnten sein:

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Die wichtigen Entscheidungen und Änderungen aus dem Jahre 2008.
(Besser später als nie :) )

  • Reform des Unterhaltsrechts: Kinder haben nun Vorrang.
  • EU-Führerschein, Führerscheintourismus: Deutsche können nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
  • Rechtsdienstleistungsgesetz: Auch Nichtanwälte dürfen nun juristische Leistungen erbringen.
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    Wussten Sie, dass

    nach Informationen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart 6600 Menschen im Jahre 2008 stolz behaupten können - ich bin Stuttgarter Rechtsanwalt.

    Die Bevölkerung der Stadt Stuttgart zählt knapp 600.000, d. h. mit anderen Worten, dass auf 90 Stuttgarter Bürger ein Rechtsanwalt kommt*.

    Liebe Stuttgarter - seid unbesorgt, Ihre Rechte sind gewahrt :)

    * Zur Rechtsanwaltskammer Stuttgart gehören die Rechtsanwälte, die in den Landgerichtsbezirken Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm zugelassen sind.

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