Die Mietwagenfirmen vereinbaren oft mit ihren Kunden eine Selbstbeteiligung für den Fall eines Unfalls. Der Kunde muss also den Betrag i.H.v. der Selbstbeteiligung aus der eigenen Tasche zahlen, falls ein Unfall passiert. Weiter findet man in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) die Klausel, dass der Mieter des Wagens bei Unfall die Polizei zu rufen hat.
Ihr Rechtsanwalt freut sich sehr, wenn Sie sich als Unfallbeteiligter nach dem Unfall wie folgt verhalten:
Nach dem die obligatorischen Schritte (Unfallstelle absichern, evtl. Krankenwagen rufen, erste Hilfe leisten usw.) erledigt sind