Geschäftsführer einer GmbH - Pflichten und Haftung im Sozialrecht
Kategorie Gesellschaftsrecht, GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Recht, Sozialrecht | Kommentar
Der Geschäftsführer der GmbH ist dafür verantwortlich, dass die Pflichten der Gesellschaft gegenüber Sozialversicherungsträgern erfüllt werden.
Zum Einen müssen die bei der GmbH beschäftigten Arbeitnehmer bei dem Krankenversicherungsträger angemeldet werden.
Zum Anderen müssen die einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung bei der Krankenkasse eingezahlt werden.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer haftet für einbehaltene und nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge deliktisch.