Die neuen Regelungen in diesem Bereich sollen dem besseren Schutz der Verbraucher bei Abschluss der Darlehensverträge dienen.

Künftig soll ein Verbraucher schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden.

Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, muss alle Kosten des Vertrags angeben (und zwar nicht nur einen z. B. besonders niedrigen Zinssatz).

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