Zum 1. Januar 2010 waren in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 153.251 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von 1,91%. Den ganzen Beitrag lesen »

Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht (vollumfänglich seit 28.12.2009 in Kraft).

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt (Honorarstreitigkeiten oder Anwaltshaftung) bis 15.000 Euro wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden.

Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens kann sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen. Die Teilnahme daran ist für beide Seiten freiwillig.

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Hier ein Beispiel aus unserem Alltag.

Der Mandant bekommt eine Rechnung, mit der er nicht einverstanden ist. Sie beträgt z. B. 360,- Euro. Keine kleine Summe, wenn man sie quasi „verschenkt“. Er braucht rechtlichen Rat und freut sich, dass er rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Der Anwalt, der diesen Fall bearbeiten darf, weiß, dass

die Rechtsschutzversicherung seine Kosten abhängig von einem sogenannten Streitwert zahlt.

Das heißt, im Falle einer streitigen Rechnung i.H.v. 360,- Euro ist der Streitwert auch 360,- Euro.

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