Am 01.01.2009 trat die Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Kraft.
Die Bedingungen für die Einreise von hoch qualifizierten Ausländern haben sind dadurch erheblich gebessert:
Bis jetzt betrug die erforderliche Gehaltsgrenze etwa 86.400€ jährlich.
Im Jahr 2009 sind es nun 64.800€.
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